Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der MN Consulting – Inh. Maximilian Nagetusch, tätig unter der Marke „Immoflow Consulting“, mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

  2. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. als Kaufmann nach HGB zu handeln.

  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Immoflow Consulting deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch dann, wenn Immoflow Consulting trotz Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringt.

  4. Diese AGB gelten ebenso für zukünftige Vertragsverhältnisse, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

§ 2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

  1. Immoflow Consulting bietet Marketing-, Werbe- und Beratungsleistungen zur digitalen Kundengewinnung an, insbesondere im Immobilienbereich. Zielgruppen sind unter anderem Immobilienmakler, Bauträger und Anbieter von Kapitalanlagen. Schwerpunkt ist die Generierung qualifizierter Leads sowie ergänzende strategische Marketing- und Consulting-Leistungen. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine konkrete Anzahl bzw. Qualität von Leads wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – grundsätzlich nicht geschuldet.

  3. Auch im Falle ausdrücklich vereinbarter Zielwerte, Garantien oder Mindestleistungen handelt es sich ausschließlich um eine Dienstleistung. Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB wird ausdrücklich nicht begründet.

  4. Zielwerte wie ROI, Conversion-Raten oder Abschlussquoten dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine geschuldeten Leistungen dar.

  5. Der Kunde hat sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Bei fehlender Mitwirkung kann Immoflow Consulting Leistungen aussetzen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

  6. Weitergehende Regelungen zum Laufzeitbeginn sowie zu den Folgen fehlender Mitwirkung bleiben unberührt.

  7. Immoflow Consulting darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen.

  8. Die rechtliche Zulässigkeit einzelner Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Kunden. Eine rechtliche Prüfung durch Immoflow Consulting erfolgt nicht, insbesondere nicht hinsichtlich Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht.

  9. Für dauerhafte Verfügbarkeit oder Sichtbarkeit von Werbemaßnahmen auf Drittplattformen (z. B. Meta, Google, TikTok) übernimmt Immoflow Consulting keine Verantwortung.

  10. Immoflow Consulting besitzt ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB bezüglich Methode, Ablauf und eingesetzter Mittel.

§ 3 Leaddefinitionen bei performancebasierter Vergütung

  1. Die nachfolgenden Definitionen finden ausschließlich Anwendung, sofern im jeweiligen Angebot ausdrücklich ein performancebasiertes Vergütungsmodell vereinbart wurde. Maßgeblich sind in diesem Fall die im Angebot geregelten Konditionen.

  2. Ein Lead ist eine natürliche Person, die über eine von Immoflow Consulting geschaltete Werbemaßnahme eine Anfrage stellt bzw. sich über ein Formular oder vergleichbare digitale Eingabemaske registriert. Eine inhaltliche oder tatsächliche Prüfung der angegebenen Daten erfolgt hierbei nicht.

  3. Ein qualifizierter Lead liegt vor, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen eines Leads folgende Kriterien erfüllt sind:

    • die angegebenen Kontaktdaten sind vollständig und plausibel sowie für eine Kontaktaufnahme geeignet,

    • nach Selbstauskunft besteht aktives Interesse an dem beworbenen Neubauprojekt,

    • eine Bonitätseinschätzung auf Grundlage der Selbstauskunft ergibt eine plausible Finanzierbarkeit des beabsichtigten Immobilienerwerbs.

  4. Die Bonitätsprüfung im Sinne dieser AGB erfolgt ausschließlich auf Basis der vom Interessenten gemachten Selbstauskunft. Immoflow Consulting führt keine Prüfung durch Auskunfteien (z. B. SCHUFA), Banken oder sonstigen Dritten durch und fordert keine verbindlichen Finanzierungsnachweise oder sonstige Dokumente an. Die Einschätzung stellt lediglich eine unverbindliche Plausibilitätsbewertung dar.

  5. Ein Lead gilt als geliefert, sobald der Kunde über die Lead-Information informiert wurde und sämtliche leadbezogenen Daten per E-Mail, WhatsApp oder über ein vergleichbares Kommunikationsmittel erhalten hat.

  6. Immoflow Consulting schuldet weder einen Vertragsabschluss noch den Erwerb einer Immobilie durch den Lead. Die abschließende Prüfung der Eignung, Finanzierbarkeit sowie die Entscheidung über eine Zusammenarbeit mit dem Interessenten obliegt allein dem Kunden.

§ 4 Vertragsschluss

Verträge können schriftlich, elektronisch oder mündlich (z. B. telefonisch oder per Videochat) abgeschlossen werden. Bei fernmündlicher Kommunikation kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Die Vergütung ist grundsätzlich mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis zum Widerruf auch für zukünftige Forderungen.

  3. Bei SEPA-Lastschrift ist ein entsprechendes schriftliches Mandat erforderlich.

  4. Rechnungen werden ordnungsgemäß und umsatzsteuerkonform gestellt; dies kann auch über Zahlungsdienstleister erfolgen.

  5. Scheitert eine Lastschrift, ist der offene Betrag innerhalb von drei Werktagen zu überweisen. Rücklastschriftkosten trägt der Kunde.

  6. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

  7. Forderungen können über Zahlungsdienstleister wie Stripe eingezogen werden.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit, Umfang der gebuchten Leistungen, Kündigungsfristen sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, das zusammen mit diesen AGB Vertragsgrundlage ist.

  2. Sofern im Angebot Kampagnen-, Leistungs- oder Monatskontingente vereinbart sind, beginnt deren Laufzeit grundsätzlich mit der tatsächlichen Aktivierung der ersten Werbekampagne durch Immoflow Consulting. Vorbereitungsleistungen wie Onboarding, technische Einrichtung, Abstimmungen oder sonstige Vorleistungen gelten nicht als Laufzeitbeginn.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen, Freigaben, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verschieben den Kampagnenstart entsprechend.

  4. Erfolgt der Kampagnenstart aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss oder dem vereinbarten Onboarding-Termin, beginnt die Laufzeit der gebuchten Kontingente dennoch automatisch mit Ablauf dieser Frist.

  5. Erfolgt der automatische Laufzeitbeginn aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, entfällt eine im Angebot ggf. vereinbarte Garantie, Mindestleistung oder sonstige erfolgsabhängige Zusage ab diesem Zeitpunkt. Dies gilt insbesondere für zugesagte Mindestanzahlen an Leads, qualifizierten Leads oder vergleichbare Performance-Ziele.

  6. Die vereinbarte Anzahl der Kontingente sowie der Vergütungsanspruch bleiben hiervon unberührt.

  7. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit sowie vor Leistungsbeginn ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  8. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  9. Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Post oder E-Mail an die im Impressum angegebene Kontaktadresse zu richten. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

§ 7 Zahlungsverzug

  1. Die Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang sowie vollständiger Mitwirkung des Kunden.

  2. Bei Zahlungsverzug kann Immoflow Consulting Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aussetzen.

  3. Bei wiederholtem Zahlungsverzug – insbesondere bei zweimaliger Nichtzahlung im Rahmen von Ratenvereinbarungen – ist Immoflow Consulting zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Der bis zur regulären Vertragsbeendigung fällige Betrag kann als Schadensersatz verlangt werden.

§ 8 Leistungserbringung

  1. Immoflow Consulting erbringt die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt; die Beauftragung Dritter bleibt vorbehalten.

  2. Geschuldet ist ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen, nicht ein bestimmter Erfolg.

  3. Leistungshindernisse aus dem Verantwortungsbereich des Kunden lassen den Vergütungsanspruch unberührt.

§ 9 Zusammenarbeit und Verhalten

Der Kunde verpflichtet sich zu einem professionellen und respektvollen Umgang mit Immoflow Consulting, deren Mitarbeitenden und Partnern. Unsachliche öffentliche Aussagen mit möglicher rufschädigender Wirkung können rechtlich geprüft und verfolgt werden.

§ 10 Rechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte bestehen. Der Kunde stellt Immoflow Consulting von Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Nutzungsrechte an Projektinhalten

  1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Projekt erstellten Inhalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Bei Ratenzahlung entsteht das Nutzungsrecht erst mit Zahlung der letzten Rate.

  3. Eine Weitergabe oder Bearbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig.

  4. Zugangsdaten oder Programminhalte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  5. Immoflow Consulting darf Logo, Firmennamen sowie anonymisierte oder freigegebene Projektinformationen zu Referenzzwecken verwenden, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

(2) Nutzung generierter Leads

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders im jeweiligen Angebot vereinbart, ist Immoflow Consulting berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung generierte Leads auch über das konkrete Kundenprojekt hinaus zu nutzen, insbesondere zum Aufbau und zur Pflege eines eigenen Interessenten- und Investorennetzwerks.

  2. Dies umfasst insbesondere die Nutzung der Lead-Daten für zukünftige Marketingmaßnahmen, Projektangebote oder die Vermittlung weiterer Immobilienangebote innerhalb des Netzwerks von Immoflow Consulting, soweit eine datenschutzrechtliche Zulässigkeit besteht.

  3. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitergehende Rechte des Kunden an einzelnen Leads bestehen nur, sofern diese ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden.

(3) Hinweis auf Zusammenarbeit

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Immoflow Consulting im Rahmen der erbrachten Leistungen auf den durch Immoflow Consulting erstellten oder betreuten Landingpages einen Hinweis auf die Zusammenarbeit in Form eines „Marketing Partner“-Badges oder einer vergleichbaren Kennzeichnung platzieren darf.

  2. Der Hinweis kann das Logo sowie einen Hyperlink auf die Website von Immoflow Consulting enthalten und wird in üblicher, branchenüblicher Weise (z. B. im Footer-Bereich) eingebunden.

  3. Der Kunde kann der Nutzung aus berechtigtem Grund jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird der Hinweis innerhalb angemessener Frist entfernt.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Unternehmer gemäß § 14 BGB besteht nicht und wird auch vertraglich nicht eingeräumt.

§ 13 Haftung

  1. Immoflow Consulting haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit erfolgt eine Haftung lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

  2. Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt.

  3. Für technische Störungen oder Einschränkungen durch Drittplattformen wird keine Haftung übernommen.

  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

  1. Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Übermittlung personenbezogener Daten verantwortlich. Immoflow Consulting haftet nur bei schuldhaftem Verstoß.

  2. Der Kunde stellt Immoflow Consulting von Ansprüchen Dritter wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten Daten frei.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

  2. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzregelung zu vereinbaren.